1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der App- und Weblösung „Car-Ident“ (nachfolgend „Applikation“) der Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nr. HRB 100484 (nachfolgend „Volkswagen AG“). Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist insbesondere die Nutzung der Dienste.
I. Gegenstand der Applikation1. Die Applikation beinhaltet folgende Dienste: elektronisches Fahrtenbuch (eFB) und Fahrzeugdatenanzeige (für Fahrzeuge aus dem VDS-Versuchsträgerfahrzeuge-Pool). Des Weiteren ermöglicht die App eine Fahrzeugidentifikation per QR-Code, NFC (Near Field Communication) oder manueller Dateneingabe. Dem Nutzer werden in der App Daten zu Versuchsträgerfahrzeugen der Volkswagen AG angezeigt. Dazu gehören Fahrzeugbasisdaten, Nutzungsdaten und sicherheitsrelevante Nutzungseinschränkungen. Die Nutzung der Anwendung ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet.2. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Mitarbeiter/innen der Volkswagen AG und anderer berechtigten Konzerngesellschaften. Besteht eine Beauftragung bestimmter Fachbereiche zur Erprobungsfahrt mit Versuchsträgerfahrzeugen durch interne beziehungsweise externe Mitarbeiter/innen, sind diese ebenfalls nutzungsberechtigt3. Es wird keine Garantie auf die Vollständigkeit der sicherheitsrelevanten Nutzungseinschränkung gegeben. 4. Die Nutzung des Dienstes setzt eine User ID mit einem Passwort oder die Nutzung der PKI-Karte voraus. Die Beantragung hierfür erfolgt über my.Serve oder via Volkswagen B2B-Portal.
5. Die Anwendung kann über die „Car-Ident“ App der Volkswagen AG (nachfolgend „App“) genutzt werden und steht als webbasierte Version unter https://www.vw-carident.de zur Verfügung.
II. Benutzerkonto / Registrierung1. Zur Nutzung der Applikation ist eine gültige User-ID der Benutzer erforderlich.2. Das hinterlegte Profil ist nicht übertragbar. Der Nutzer darf seinen Zugang anderen Mitarbeitern oder Dritten nicht zugänglich machen.
III. Mobile Datenverbindung, Verfügbarkeit1. Die Nutzung der Dienste über die App setzt ein voll funktionsfähiges und ausreichend geladenes mobiles Endgerät voraus.2. Die Volkswagen AG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die durchgängige Verfügbarkeit des Dienstes sicherzustellen und bei auftretenden Störungen unverzüglich wiederherzustellen. Aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Arbeitskampfmaßnahmen) oder aufgrund Durchführung notwendiger Wartungs-, Reparatur- oder sonstiger Maßnahmen an den technischen Einrichtungen der Volkswagen AG oder Dritter, die Daten, Inhalte, Informationen oder Übertragungskapazitäten für den Dienst bereitstellen, kann es gleichwohl zu unvermeidbaren, vorübergehenden Störungen oder einer Verminderung der Leistungsfähigkeit des Dienstes kommen. Zudem kann auch eine intensive Nutzung des Dienstes durch viele Nutzer gleichzeitig zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Dienstes führen.3. Um die Funktionalität der App zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Aktualisierung der App mittels verfügbarer Updates notwendig.
IV. Nutzungsrechte, Datennutzung1. Der Nutzer erhält das unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.2. Die Volkswagen AG schützt die personenbezogenen Daten des Nutzers und nutzt diese ausschließlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der Nutzer in eine Nutzung eingewilligt hat; nähere Informationen hierzu findet der Nutzer in der Datenschutzerklärung. An sonstigen Daten, insbesondere technischen Daten, die entweder keinen Personenbezug aufweisen oder deren Personenbezug entfernt wurde (anonymisierte Daten), räumt der Nutzer der Volkswagen AG das nicht ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein.
V. Verhaltenspflichten für den Nutzer1. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung des Dienstes nicht gegen diese Nutzungsbedingungen, betriebliche Bestimmungen, gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Insbesondere hat der Nutzer,
- vor oder bei der Nutzung eines Fahrzeugs –
- Der Leiter der Organisationseinheit (OE) ist für das Bestandsmanagement der Fahrzeuge seiner Kostenstelle verantwortlich und muss jederzeit auskunftsfähig sein, wer wann welches Fahrzeug geführt hat. Die Nutzung für dienstlich veranlasste Fahrten ist zu dokumentieren. Diese sind vor Antritt der Fahrt mit den bis dahin bekannten Daten auszufüllen und nach Beendigung der Fahrt zu vervollständigen. Dies bedeutet, dass jede Fahrt unter Angabe des Fahrtziels, des Grundes für die Fahrt und der besuchten Abteilung/Firma in das elektronische Fahrtenbuch in der App einzutragen ist;
- sicherzustellen, dass das Fahrzeug für die geplante Fahrstrecke über eine ausreichende Reichweite verfügt.
- der Volkswagen AG umgehend den Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots mitzuteilen;
- Alle Informationen zum Fahrzeug (Ausstattung, Assistent Systeme sowie technische Daten) können im Bordbuch nachgelesen werden oder unter Eingabe der Fahrgestellnummer auf www.volkswagen.de abgerufen werden.
- Bei Verlust der Fahrerlaubnis während der Nutzungszeit darf das Fahrzeug nicht weiterbenutzt werden, die fahrzeugverleihende Stelle ist unverzüglich darüber zu informieren.
- Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln. Es darf ausschließlich von dem Berechtigten selbst gefahren werden.
- Aus gesundheitlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Fahrsicherheit darf sich der Berechtigte vorübergehend von einem Mitfahrer mit gültigem Führerschein ablösen lassen.
- Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht- und Insassen-Unfallversicherung. Es bestehen keine über diese Versicherungen hinausgehenden sonstigen Ansprüche. Es bestehen bei diesen Fahrten auch keine Ansprüche an die Berufsgenossenschaft, die über die Wegeunfälle nach Festlegung der Berufsgenossenschaft hinausgehen.
- Bei Ausfall des Fahrzeugs werden evtl. anfallende Mietwagen- und Nebenkosten nicht von Volkswagen übernommen.
- Der Entleiher verpflichtet sich, anhand von Formularen das Fahrzeug gewissenhaft und eingehend zu beurteilen, wenn die verleihende Stelle dies verlangt.
- Torpassschlüssel, die einen privaten Nutzungsanteil zulassen, können nicht für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen genutzt werden. Für Beurteilungsfahrzeuge aus der laufenden Fertigung (Tageswagen) gelten die Anweisungen der fachlich zuständigen Stellen der jeweiligen Werke. Für Fahrzeuge, für die vom KBA keine Typ-Genehmigungen vorliegen, muss ein amtliches Gutachten vom TÜV Nord beauftragt werden, bzw. ein gültiges amtliches Gutachten vorliegen. Für die Beauftragung des Gutachtens ist die nutzende Koststelle verantwortlich.
- Für Fahrzeuge mit Sondereinbauten ist ein gültiges amtliches Gutachten vom TÜV Nord erforderlich. Verantwortlich für die Erstellung ist die nutzende Kostenstelle.
- bei der Nutzung eines Fahrzeugs –
- alle für ihn geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen einzuhalten und sicherzustellen, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, ein KFZ jederzeit sicher zu führen; die Nutzung des Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt;
- sorgsam mit den Fahrzeugen umzugehen, die Fahrzeuge nur an erlaubten Parkflächen abzustellen und ordnungsgemäß zu verriegeln;
- alle Tank-, Lade-, Park- und sonstigen Servicekarten nur für das jeweilige Fahrzeug zu nutzen und bei Beendigung der Fahrt mit den Fahrzeugpapieren im Handschuhfach zu hinterlegen;
- Werkeinfahrten/Werkausfahrten:
- Mit einem Funktionsfahrzeug darf grundsätzlich in den Werken ein- und ausgefahren werden:
- Kennstreifen im Volkswagen Card (Werkausweis) als Dauerpassiergenehmigung
- Fahrzeug-Torpass als Einzel- und Mehrfachgenehmigung
- Maschinell erstellte Torpässe der Technischen Entwicklung
- Fahrzeuganforderung bei Fahrzeugen der internen Fahrzeugvermieter
- Ausgefüllte Fahrtenbücher in Sonderfällen
- Elektronische Fahrtenbücher
- Vignette oder Spiegelanhänger
- Mit einem Funktionsfahrzeug darf grundsätzlich in den Werken ein- und ausgefahren werden:
- bei Fahrten ins Ausland –
- benötigt der Nutzer eine Internationale Versicherungskarte (IVK). Diese liegt im Fahrtenbuch im Fahrzeug.
- muss sich der Nutzer über die Gesetzlichen Bestimmungen im Zielland in-formieren.
- Das Beantworten einer Anhörung
- Das Benennen des Fahrzeugführers
- Das Befolgen eines Bußgeldbescheides
- Diese Mitwirkungspflichten müssen von den Fahrzeugnutzern / Fahrzeugnutzerinnen unverzüglich umgesetzt werden.
VI. Empfang von Nachrichten (Push-Notification)Die mobile Applikation „Car-Ident“ bietet für einzelne Bereiche die Möglichkeit, per Push-Notification (Push-Technologie oder Server-Push beschreibt eine Art der Kommunikation, bei der Daten übermittelt werden, obwohl die empfangene App im Hintergrund läuft) informiert zu werden, wenn beispielsweise vergessen wurde, einen Fahrtenbucheintrag abzuschließen. Sie können diesen Dienst über das Menü „Einstellungen“ der Applikation „Car-Ident“ konfigurieren und die Benachrichtigungen aktivieren/deaktivieren. Sollten sich während der Fahrt Änderungen an den sicherheitsrelevanten Nutzungseinschränkungen (SNE) ergeben, werden diese ebenfalls via Push-Notification zugestellt. Hierfür ist keine Deaktivierung möglich. Für die Zustellung der Nachrichten ist die Speicherung eines Push-Tokens Ihres mobilen Endgeräts bei Volkswagen erforderlich.
VII. KundenserviceDie Volkswagen AG stellt dem Nutzer im Falle von technischen Störungen des Dienstes oder sonstigen Beschwerden einen telefonischen Kundenservice zur Verfügung. Die Erreichbarkeit sowie die Verfügbarkeitszeiten finden sich in der Applikation. Für einen Anruf beim Kundenservice fallen lediglich die üblichen Gesprächskosten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters an.
VIII. Verantwortlichkeit der Volkswagen AG, HaftungDie Volkswagen AG ist nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Nutzung der App entstehen.Im Übrigen haftet die Volkswagen AG nach den folgenden Bestimmungen:
- Hat die Volkswagen AG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Volkswagen AG beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Volkswagen AG für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für die Volkswagen AG in dieser Ziffer vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.
- Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden der Volkswagen AG bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Stand: 11/2023